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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 6. August 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der InConsuper Immobilien GmbH (nachfolgend „InConsuper" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" genannt). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, InConsuper stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

InConsuper bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Vermittlung von Immobilien (Kauf und Verkauf)
  • Immobilienbewertung und Gutachtertätigkeit
  • Beratung bei Immobilieninvestments
  • Property Management und Hausverwaltung
  • Marktanalysen und Consulting

§ 3 Maklervertrag und Provision

3.1 Vertragsabschluss

Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Auftragserteilung zustande. InConsuper ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftrag anzunehmen.

3.2 Provisionshöhe

Die Provision richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individueller Vereinbarung. Bei Immobilienverkäufen beträgt die übliche Provision 3,57% (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) des Kaufpreises, sofern nicht anders vereinbart.

3.3 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Haupt- oder Vorvertrages über das von InConsuper nachgewiesene oder vermittelte Geschäft. Dies gilt auch bei Geschäftsabschluss mit nahen Angehörigen oder bei Einschaltung Dritter.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Vermarktung wesentlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Unterlagen

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis, etc.) kostenfrei zur Verfügung.

4.3 Besichtigungen

Der Auftraggeber ermöglicht Besichtigungen zu angemessenen Zeiten und sorgt für die ordnungsgemäße Präsentation der Immobilie.

§ 5 Pflichten von InConsuper

5.1 Sorgfaltspflicht

InConsuper führt alle Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes aus und wahrt dabei die Interessen des Auftraggebers.

5.2 Verschwiegenheit

InConsuper behandelt alle Informationen vertraulich und gibt diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder zur Erfüllung des Auftrages weiter.

5.3 Berichtspflicht

InConsuper informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Vermarktung und wichtige Entwicklungen.

§ 6 Haftung

6.1 Haftungsausschluss

InConsuper haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.

6.2 Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vereinbarte Provision. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet InConsuper nicht.

§ 7 Kündigung

7.1 Kündigungsrecht

Der Maklervertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

7.2 Wichtiger Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Auslagenersatz

InConsuper ist berechtigt, angemessene Auslagen für Marketing, Bewerbung und sonstige vereinbarte Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Diese werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

§ 9 Datenschutz

InConsuper verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Alleinauftrag

Bei Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit keine anderen Makler zu beauftragen und selbst keine Vermarktungsaktivitäten durchzuführen.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Käufer

11.1 Finanzierungsnachweis

Kaufinteressenten haben auf Verlangen einen Finanzierungsnachweis oder eine Finanzierungsbestätigung vorzulegen.

11.2 Besichtigungstermine

Besichtigungstermine werden nur nach vorheriger Anmeldung und Identifikation durchgeführt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Verbraucherschutz

Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrages ist.

Kontakt

InConsuper Immobilien GmbH
Planken 15
68161 Mannheim
Deutschland

Telefon: +49 621 4578-9120
E-Mail: [email protected]
Website: www.inconsuper.com

Geschäftsführer: Alexander Hoffmann
Handelsregister: HRB 12345 Mannheim
USt-IdNr.: DE123456789

InConsuper

Ihr Partner für Luxusimmobilien in Mannheim. Exzellenz, Diskretion und persönlicher Service seit 2009.

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